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Neue Fenster erfordern intensiveres Lüften

Neue Fenster erfordern intensiveres Lüften

Leichter lüften und Energie sparen mit Lüftungsanlagen

Ein ausreichender Luftwechsel senkt das Schimmelrisiko. Gebäudeenergieberater helfen bei der Systementscheidung.

Moderne Energiesparfenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung sorgen für eine erhebliche Reduzierung der Wärmeverluste in Gebäuden. Mehrere Dichtungen verhindern zudem, dass warme Raumluft wie bei alten Fenstern unkontrolliert entweichen kann und kalte Luft hereinströmt. Aus diesem Grund müssen die Bewohner jedoch deutlich mehr lüften. Im Zuge einer energetischen Modernisierung mit Fenstertausch sollten sich Hauseigentümer daher ein Lüftungskonzept erstellen lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Je nach Umfang der Sanierung ist ein Konzept sogar gesetzlich gefordert. „Zur Wahl stehen einfache lüftungstechnische Maßnahmen und automatische Wohnungslüftungsanlagen“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Für den höchsten Komfort und die niedrigsten Energiekosten sorgen die Lüftungsanlagen. Sie tauschen feuchte, verbrauchte Luft gegen frische Luft aus, senken das Schimmelrisiko und können durch Wärmerückgewinnung Heizenergie sparen.

Übergangsfrist für Alte Kamin- und Kachelöfen endet Ende Dezember

Übergangsfrist für Alte Kamin- und Kachelöfen endet Ende Dezember

Für alte Kamin- und Kachelöfen endet am 31. Dezember 2017 die Schonfrist des Gesetzgebers. Stoßen die Feuerstellen zu hohe Emissionen aus, müssen sie nachgerüstet oder ausgemustert werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Von der Regelung betroffen sind Öfen mit einem Baujahr vor 1985. Weist die Feuerstätte zu hohe Staubemissionen auf, kann der Einbau eines Partikelfilters den Ausstoß unter die verlangte Schwelle senken. Ist der Ausstoß von Kohlenmonoxid zu hoch, hilft dagegen nur eine Stilllegung des alten Ofens – das unsichtbare, giftige Gas wird durch keinen Filter entfernt. Experten raten meist zu einem Ofentausch, da Messung und Nachrüstung meist teurer sind als ein neuer, effizienterer Ofen.

Nach 30 Jahren muss die Heizungsanlage raus

Nach 30 Jahren muss die Heizungsanlage raus

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt seit 2014 vor: Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel oft Schluss. Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1987 errichteten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher in vielen Fällen dieses Jahr erneuern lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ob ihre Heizung die gesetzliche Frist überschreitet, können Hauseigentümer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Auch schon vor Fristende wird sich oft ein Tausch lohnen, weiß Hegen: Neben dem steigenden Ausfallrisiko älterer Heizungskessel ist eine Erneuerung bereits ab einem Alter von 20 Jahren in vielen Fällen wirtschaftlich. Zumindest sollte ein Fachmann diese Möglichkeit prüfen.